Arbeit und Beruf

Arbeitserlaubnis
Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis.
Eine Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme können Sie bei der Ausländerbehörde erwerben.
Bei Bedarf schaltet die Ausländerbehörde zur Prüfung die Bundesagentur für Arbeit ein.
Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B. Ihrem Herkunftsland, Ihrer Ausbildung und Ihrer Berufsgruppe.
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitsgenehmigung.
Hier können Sie sich ausführlich über die Rechtsgrundlagen informieren:
Merkblatt zu Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland
Kontakt der Ausländerbehörde:
Wichtig! Schwarzarbeit, das heißt Arbeit gegen Geld ohne Erlaubnis, ist strafbar!
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Zugewanderte nicht immer leicht. Nicht in allen Bereichen gibt es genügend Arbeitsplätze. Zudem muss man oft bestimmte Qualifikationen nachweisen, wenn man eine Arbeit aufnehmen möchte.
Anerkennung von Berufsabschlüssen
Die Anerkennung oder Bewertung Ihrer im Ausland erworbenen Abschlüsse ist deshalb besonders wichtig, um eine Stelle zu finden.
Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie hier:
Über die Anerkennung von Bildungsabschlüssen entscheiden die Anerkennungsstellen der Bundesländer. Informationen zu den zuständigen Stellen und zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise finden Sie in der Datenbank anabin: anabin
Hilfe vor Ort
Welcome Center Saarland
Das Welcome Center Saarland (WCS) ist eine Anlaufstelle für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland, die im Saarland arbeiten und leben möchten. Und für Unternehmen, die qualifizierte Arbeitskräfte aus dem In- und Ausland suchen.
Kontakt:
Welcome Center Saarland
Haus der Saarwirtschaft
saarland.innovation&standort e.V.
Franz-Josef-Röder-Str. 9
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 9520470
Weitere Infos: Welcome Center Saarland
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen SEAQ Saar
Die SEAQ Saar in Saarbrücken berät Sie. Sie erklärt Ihnen, ob und wie Sie einen Berufsabschluss oder z.B. Hochschulabschluss anerkennen lassen können. Sie erfahren, wie lange diese Anerkennung dauert, wie teuer das ist und ob Sie dabei finanzielle Hilfe bekommen. Die Beratung ist schon im laufenden Asylverfahren möglich.
Kontakt:
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen
SEAQ Saar
Haus der Saarwirtschaft
saarland.innovation&standort e.V.
Franz-Josef-Röder-Str. 9
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 9520456
Ansprechpersonen und Infos: SEAQ Saar
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Die Beratung ist in mehreren Sprachen möglich.
Kontakt:
Christine Ciuca
Qualifizierungsagentin
Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Saarland e.V.
Sozialpädagogisches Netzwerk (SPN)
Tel.: 0681 4172845
Mobil: 0151 51154430
E-Mail: [email protected]
Weitere Infos: Beratung EU-Bürger
Saarländische Beratungsstelle für Wanderarbeit und mobile Beschäftigte
Kontakt:
Arbeitskammer des Saarlandes
Triererstraße 16-20
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 4005-362
E-Mail: [email protected]
Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch, Französisch, Bulgarisch, Rumänisch, Ungarisch und Moldawisch möglich.
Weitere Infos:
Hilfe bei der Arbeitssuche
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Viele Arbeitgeber nutzen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter vor Ort, um nach neuen Mitarbeitern für freie Arbeitsstellen zu suchen.
Weitere Infos und Kontakte: Berufsausbildung und -beratung
Informationen und die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Im Internet gibt es weitere Jobportale:
Wichtig! Die deutsche Sprache ist der Schlüssel zum Arbeitsmarkt. Fast immer wollen Arbeitgeber deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf B1-Niveau. Nutzen Sie also die Zeit, bis Sie arbeiten dürfen oder Arbeit finden, um Deutsch zu lernen.