Soziale Sicherung
Soziale Sicherung
Soziale Sicherheit und soziales Handeln sind Kennzeichen des Sozialstaats in Deutschland.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter Soziale Sicherung.
Unter Soziale Sicherung im Überblick können Sie die Broschüre Soziale Sicherung im Überblick auf Deutsch und Englisch downloaden.
Der Saarpfalz-Kreis ist zuständig für soziale Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz.
Arbeitslosengeld II - Sozialgeld
Erwerbsfähige Personen, die trotz umfassender Bemühungen keine Arbeit finden können oder mit ihrer Arbeit ein Einkommen erzielen, mit dem ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist, haben bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld II, der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Arbeitslosengeld II ist auch ergänzend, als aufstockende Leistung zum Einkommen zu leisten.
Neben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind für ein menschenwürdiges Leben die Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt besonders wichtig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausländerinnen und Ausländer Leistungen nach dem SGB II erhalten. Nicht erwerbsfähige Angehörige und Kinder unter 15 Jahren können Sozialgeld beziehen.
Wenn Sie z. B. einen anerkannten Schutzstatus haben (z.B. GFK-Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte), können Sie Arbeitslosengeld II erhalten, bis Sie eine Arbeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert.
Ob Sie leistungsberechtigt sind, prüft das Jobcenter Saarpfalz-Kreis.
Anträge auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld stellen Sie hier:
Jobcenter Saarpfalz-Kreis
Geschäftsstelle Homburg
Postfach 10 55
Talstraße 57
66424 Homburg
Bereichsleitung
Frau Neumüller
Telefonzentrale: 06841 92230
E-Mail: [email protected]
Homepage des Saarpfalz-Kreises
Geschäftsstelle St. Ingbert
Rickertstr. 23
66386 St. Ingbert
Bereichsleitung
Frau Oster
Telefonzentrale: 06894 929680
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Blieskastel
Florianstr. 5
66440 Blieskastel
Bereichsleitung
Frau Oster
Telefonzentrale: 06894 929680
E-Mail: [email protected]
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen oberhalb der Regelaltersgrenze erhalten Sozialhilfe, d.h. insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Materiell hilfebedürftige Asylsuchende (also Personen im laufenden Asylverfahren), Geduldete sowie ausreisepflichtige Personen sowie Nicht-EU-Ausländer, deren Aufenthalt nach bestimmten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zeitlich befristet ist, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer).
Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Sozialleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da dort die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Das Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung berechnet.
Anträge auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf Wohngeld stellen Sie hier:
Allgemeine Sozialhilfe, AsylbLG und Wohngeld
Kundentheke
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 104 8232
E-Mail: [email protected]
Bildung und Teilhabe (BuT)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die folgenden Leistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Das Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:
- Zuschuss zum Mittagessen in Kita und Schule (Eigenanteil der Eltern von 1 Euro pro Essen)
- Übernahme der Kosten für Kita-Ausflüge (Klassenfahrten
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann und die Schule den Bedarf bestätigt.
- Kultur, Sport, Mitmachen: maximal 10 Euro pro Monat, z. B. für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Gebühren der Musikschule.
- Persönlicher Schulbedarf: Zuschuss für Schulbedarf (z.B. Schulranzen, Schreibmaterialien): zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro - insgesamt 100 Euro.
- Schülerbeförderung: Fahrtkosten für z.B. Bus oder Bahn (Eigenanteil von 5 Euro monatlich)
Anträge auf BuT-Leistungen stellen Sie hier:
Fachbereich Soziale Angelegenheiten
Am Forum 1
66424 Homburg
Die Kontakte der zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier: Bildung und Teilhabe
Familien mit Kindern
Familien benötigen wirtschaftliche Stabilität. Deshalb gibt es für alle Familienformen finanzielle Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld, den Kinderzuschlag oder das Elterngeld.
Ausführliche Infos finden Sie hier: Finanzielle Angelegenheiten