Schule

Kinder wollen lernen
Wir möchten Sie dabei unterstützen, dass Ihr Kind einen guten Schulabschluss erreichen und einen Beruf finden kann, der zu ihm passt. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzung für Erfolg in der Schule und im Beruf - die Schule hilft Ihrem Kind, diese Kenntnisse zu erwerben.
Alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren müssen in Deutschland die Schule besuchen. Das nennt man Schulpflicht.
Für Kinder, die bis zum 30. Juni 6 Jahre alt werden, beginnt die Schulpflicht nach den Sommerferien. Die Schulpflicht dauert 12 Jahre: 9 Jahre allgemeine Vollzeitschulpflicht und drei Jahre Berufsschulpflicht.
Die Schulpflicht gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf.
Anmeldung in der Schule
Wenn Sie neu in Deutschland sind und mitten im Jahr angekommen, müssen Sie Ihr schulpflichtiges Kind an einer Schule anmelden.
Vor der Anmeldung in der Schule benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, dass Ihr Kind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Gesundheitsamt. Dort wird Ihr Kind untersucht.
Vor der Einschulung in die Grundschule werden alle Kinder untersucht. Die Eltern erhalten eine Einladung zur Einschulungsuntersuchung.
Kontakt:
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Frau Osman
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 1048358
E-Mail: [email protected]
Homepage des Saarpfalz-Kreises
Für die Anmeldung an der Schule brauchen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, die Nachweise für die Pflichtimpfungen und die Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Weitere Infos: Zugewanderte Schulpflichtige
Bildungswege im Saarland
Infos auch unter: Welche Schule für mein Kind
In Deutschland gibt es vier mögliche Schulabschlüsse:
- Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife)
- Fachhochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife)
- Mittlerer Schulabschluss
- Hauptschulabschluss und qualifizierter Hauptschulabschluss
Schulabschlüsse sind wichtig – für eine gute Berufsausbildung und ein berufliches Weiterkommen. Jeder Schulabschluss bietet Anschluss zum nächsthöheren Schulabschluss bis zum Abitur. Fehlende Schulabschlüsse kann man auch als Erwachsener jederzeit nachholen.
Bei besonderem Beratungsbedarf können Sie sich auch an das Ministeriums für Bildung und Kultur wenden:
Bürgerbeauftragter
Sven Feß
Trierer Str. 33
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 5017213
E-Mail: [email protected]
Grundschule
Die Grundschule dauert vier Jahre. Die Kinder gehen in die Grundschule in der Nähe ihres Wohnortes.
Die zuständige Grundschule schreibt Sie als Eltern persönlich an und teilt Ihnen den Anmeldetermin mit.
Vor der Aufnahme in die Schule werden alle Kinder von den Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes untersucht (Einschulungsuntersuchung). Die Einladung zum Untersuchungstermin erfolgt schriftlich. Mit der Einladung wird ein Fragebogen zugeschickt, den Sie ausfüllen sollen.
Bei Bedarf empfehlen die Ärztinnen und Ärzte fördernde Maßnahmen oder Therapien.
Weitere Infos: Grundschulen
Gemeinschaftsschule und Gymnasium
Nach der Grundschule kann Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium gehen.
Sie wählen mit Ihrem Kind nach Begabung und Interessen die Schule aus und müssen es in einem festen Zeitraum (meistens im Februar) an der Schule anmelden. Der Entwicklungsbericht der Lehrkräfte Ihres Kindes und ein Informationsabend in der Grundschule helfen Ihnen bei der Wahl der Schule.
Weitere Infos: weiterführende Schulen
Inklusion und Förderschulen
Kinder mit Behinderung haben das Recht, die Regelschule zusammen mit Kindern ohne Behinderung zu besuchen (Anspruch auf Inklusion).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Kind auch eine Förderschule besuchen. Förderschulen sind besondere Schulen für Kinder mit Behinderungen wie z.B. für Gehörlose und Blinde oder Förderschule Lernen.
Weitere Infos: Förderschulen
Berufsbildungszentren (BBZ)
Nach 9 Jahren Vollzeitschulpflicht kann Ihr Kind auch auf ein Berufsbildungszentrum (BBZ) wechseln. Die beruflichen Vollzeitschulen an den Berufsbildungszentren vermitteln in verschiedenen Schulformen berufsbezogene Kenntnisse und führen zu folgenden allgemeinbildenden Schulabschlüssen:
- Hauptschulabschluss im Berufsvorbereitungsjahr BVJ
- qualifizierter Hauptschulabschluss im Berufsgrundbildungsjahr BGJ oder in der Berufsgrundschule BGS
- Mittlerer Bildungsabschluss an den Berufsfachschulen (z.B. Handelsschule, Gewerbeschule, Sozialpflegeschule)
- Fachabitur in der Fachoberschule FOS
- Abitur in der Gymnasialen Oberstufe GOS
Weitere Infos: Berufsbildungszentren
Nachmittag in der Schule
Die Schülerinnen und Schüler in Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können nachmittags in die Freiwillige Ganztagesschule (FGTS). Dort machen sie ihre Hausaufgaben und spielen. Diese freiwillige Nachmittagsbetreuung kostet wie das Mittagessen Geld.
In der Gebundenen Ganztagsschule (GGTS)/Ganztagsklasse nehmen alle Schülerinnen und Schüler an vier Tagen in der Woche am verpflichtenden Unterricht bis 16 Uhr teil.
Weitere Infos: Fragen zur Nachmittagsbetreuung
Religionsunterricht
In den Schulen im Saarpfalz-Kreis gibt es katholischen und evangelischen Religionsunterricht. Wenn Ihr Kind nicht am Religionsunterricht teilnehmen soll, müssen Sie es bei der Schulleitung schriftlich abmelden. Ab der 5. Klasse gibt es an vielen Schulen Ethikunterricht als verpflichtende Alternative zum Religionsunterricht.
Sprache als Schlüssel
Deutsch lernen
Für Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse gibt es in der Schule besondere Deutsch-Förderkurse.
Herkunftssprachlicher Unterricht
An manchen Schulen wird auch herkunftssprachlicher Unterricht angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig. Erkundigen Sie sich bitte in der Schule Ihres Kindes!
Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache
Für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die ab Klassenstufe 8 in eine weiterführende Schule in Deutschland aufgenommen werden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Note in der zweiten Fremdsprache auf Übergangs- und Abschlusszeugnissen durch die Note in einer Sprachprüfung in der Muttersprache (Feststellungsprüfung) zu ersetzen.
Erkundigen Sie sich bitte in der Schule umfassend.
Beratung und Unterstützung während der Schulzeit
Schoolworker und Schulsozialarbeiter bilden ein multiprofessionelles Team und bieten Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften Beratung und Unterstützung bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen und bei Bedarf Vermittlung zu weiteren Fachstellen.
Kontakt:
Schoolworker
Frau Geib-Walter
Talstraße 57 a
66424 Homburg
Tel.: 06841 1048041
E-Mail: [email protected]
Homepage des Saarpfalz-Kreises
Die Sozialpädagogische Betreuung an den BBZ unterstützt insbesondere die Schülerinnen und Schüler im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufsgrundschuljahr (BGS) und Berufsvorbereitungsjahr (BVJ).
Kontakt:
Sozialpädagogische Betreuung am BBZ
Herr Höchst
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 1048220
E-Mail: [email protected]
Homepage des Saarpfalz-Kreises
Der Schulpsychologische Dienst bietet Beratung und Unterstützung für Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülern bei Fragestellungen rund ums Thema Schule.
Kontakt:
Schulpsychologischer Dienst
Am Forum 3
66424 Homburg
Tel.: 06841 1048033
E-Mail: [email protected]arpfalz-kreis.de
Homepage des Saarpfalz-Kreises
Weitere Infos: Probleme in der Schule
Finanzielle Hilfen
Infos auch unter: finanzielle Unterstützung
Bildung und Teilhabe (BuT)
Für junge Menschen mit wenig Geld gibt es BuT-Leistungen. Mit BuT kosten viele Dinge weniger, zum Beispiel Mittagessen und Ausflüge in der Schule, Nachhilfe, Mitgliedsbeiträge für Vereine, Schwimmkurse, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten.
Beratung und Information gibt es beim Saarpfalz-Kreis im Amt für Soziale Angelegenheiten.
Kontakt:
Bildungs- und Teilhabepaket
Fachbereichsleiterin
Frau Scheidhauer
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 1047240
E-Mail: [email protected]
Homepage des Saarpfalz-Kreises
Weitere Infos: Bildung und Teilhabe
Schulbuchausleihe
Ihr Kind benötigt in jedem Schuljahr Schulbücher. Sie können die Schulbücher selbst kaufen oder sie ausleihen. Die Schule gibt Ihnen dafür ein Formular. Sie müssen dann eine Leihgebühr bezahlen.
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme/Zuschuss stellen.
Kontakt:
Saarpfalz-Kreis
Fachbereich Schulverwaltung
Frau Schmidt
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 1048300
E-Mail: [email protected]
Weitere Infos:
Homepage des Saarpfalz-Kreises - Schulbuchausleihe
Saarland.de - leihen und lernen
BAFÖG
Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beziehen.
Neben Deutschen sind auch viele Ausländerinnen und Ausländer BAföG-berechtigt. Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss; es muss also nicht zurückgezahlt werden!
Weitere Infos: BAFÖG
Beim Saarpfalz-Kreis können Leistungen wie Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG beantragt werden.
Weitere Infos: Ausbildungsförderung