finanzielle Unterstützung

Bildung und Teilhabe (BuT)
Für Kinder und Jugendliche mit wenig Geld gibt es Leistungen aus dem Bildung und Teilhabe-Paket. Zum Beispiel gibt es Zuschüsse oder Kostenübernahmen für Ausflüge in der Schule, Mittagessen in der Schule, Nachhilfe, Mitgliedsbeiträge für Vereine, Schwimmkurse, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten. Auch für Kinder in einer Kindertageseinrichtung gibt es Unterstützung.
Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?
Kinder und Jugendliche die, oder deren Eltern, zu folgenden Personenkreisen gehören:
- Grundsicherung (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Kinderzuschlagbeziehende
- Wohngeldempfänger
- Asylbewerber (AsylbLG)
Folgende Leistungen sind enthalten:
- Zuschuss zum Mittagessen
- Klassenfahrten/Kita-Ausflüge
- Soziale u. kulturelle Teilhabe
- Lernförderung
- Schülerbeförderung/Fahrtkosten
- Schulbedarf (Pauschale)
Kontakt und Antragstellung:
Saarpfalz-Kreis Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltsangelegenheiten
Ansprechpersonen: Bernhard Müller oder Doris Wolf
Am Forum 1
66424 Homburg
Telefon: 06841 104-0
Telefax: 06841 104-7522
E-Mail: [email protected]
Homepage des Saarpfalz-Kreises
Zuschuss/Kostenübernahme für den FGTS-Beitrag und Schulbuchausleihe
Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder die Nachmittagsbetreuung (FGTS) an einer kreiseigenen Schule oder einer Grundschule des Saarpfalz-Kreises besuchen, können einen Antrag auf die Übernahme des Elternbeitrages und einen Zuschuss zum Mittagessen stellen. Zusätzlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kostenübernahme für die Schulbuchausleihe.
Kontakt und Antragstellung:
Saarpfalz-Kreis Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltsangelegenheiten
Ansprechpersonen: Bernhard Müller oder Yvonne Schmitt
Am Forum 1
66424 Homburg
Telefon: 06841 104-0
Telefax: 06841 104-7522
E-Mail: [email protected]
Homepage des Saarpfalz-Kreises
Fahrtkostenerstattung für kinderreiche Familien
Der Saarpfalz-Kreis fördert die Bus- und Bahnnutzung von Kindern in Familien mit drei und mehr Kindern. Erstattet werden die Fahrkosten, die über den monatlichen Betrag von 32 Euro, ab dem dritten Kind über den monatlichen Betrag von 22 Euo, hinausgehen. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 50 Prozent der Fahrkosten. Gefördert werden Kinder in Familien mit Wohnsitz im Saarpfalz-Kreis, die eine Jahresfahrkarte besitzen. Eine Förderung erfolgt, wenn mindestens zwei Kinder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Förderanträge und die Förderrichtlinien können beim Saarpfalz-Kreis angefordert werden.
Kontakt und Antragstellung:
Saarpfalz-Kreis
Sachgebiet ÖPNV
Frau Bachmann / Frau Altmeier
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 104 - 8019
Fax: 06841 104 - 7157
E-Mail: [email protected]
Homepage des Saarpfalz-Kreises
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler einer weiterführenden Schule ab Klasse 10, einer Berufsfachschule, FOS o.ä. BAföG erhalten, sofern Sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Nähere Informationen gibt es hier:
Direkt zu den Anträgen:
Alle Antragsformulare für BAföG
Im Saarpfalz-Kreis sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Ausbildungsförderung Ihre Ansprechepersonen:
Saarpfalz-Kreis
Herr Degel
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 104 - 8166
Fax: 06841 104 - 7143
E-Mail: [email protected]